1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software „FBM Label“ unter app.fbmlabel.de zwischen dem Kunden und der PQ Products GmbH, Bahnhofstr. 10, 96237 Ebersdorf b. Coburg, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Nevzat Basci, Amtsgericht Coburg, HRB 7161, USt-IdNr. DE364204231 („Anbieter“). E-Mail: info@fbmlabel.de; Support und Kündigungen: support@fbmlabel.de.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, die die Software für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist nicht vorgesehen. Wer für ein Unternehmen handelt, muss zum Vertragsschluss berechtigt sein. Für kostenpflichtige Buchungen ist derzeit zusätzlich eine gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistungen von FBM Label
2.1 Der Anbieter stellt die Software als Online-Dienst (Software as a Service, SaaS) zur Versandvorbereitung bereit. Dazu gehören im vereinbarten Funktionsumfang insbesondere der Import von Amazon-Bestellberichten, die regelbasierte Aufbereitung von Artikeln, Bundles und Paketdaten, die Versandprüfung, die Erstellung von Exportdateien für Versanddienstleister sowie die Zuordnung von Trackingdaten und die Vorbereitung von Versandbestätigungsdateien.
2.2 Im dateibasierten Versandablauf lädt der Kunde seine Berichte selbst hoch, prüft und exportiert die Versanddaten und verwendet diese in seinem eigenen DHL- oder DPD-Konto zur Labelerstellung. Die für Amazon erzeugte Versandbestätigungsdatei lädt er selbst in Seller Central hoch. Eine direkte automatische Amazon-Anbindung oder unmittelbare Buchung von Versandleistungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als nutzbare Vertragsleistung vereinbart wurde.
2.3 FBM Label ist kein Versanddienstleister. Beförderungsverträge, Porto, Abholung, Zustellung und Ansprüche aus der Beförderung richten sich nach den gesonderten Vereinbarungen des Kunden mit seinem Versanddienstleister. Portokosten sind nicht im Softwarepreis enthalten.
2.4 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung und der gewählte Tarif. Der Zugang erfolgt über einen aktuellen, vom Anbieter unterstützten Webbrowser und eine Internetverbindung. Individuelle Anpassungen, Datenmigrationen und Schulungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet. Die Unterstützung und Datenübertragung nach Ziffer 12 bleiben hiervon unberührt. Angekündigte zukünftige Funktionen sind noch kein Bestandteil der geschuldeten Leistung.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Mit der Registrierung beantragt der Kunde ein Benutzerkonto und gibt ein Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Nutzungsvertrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kontos zur Nutzung an. Die Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse kann Voraussetzung der Freischaltung sein. Die bloße Registrierung begründet keine Zahlungspflicht.
3.2 Kostenpflichtige Tarife werden gesondert bestellt. Vor der verbindlichen Bestellung werden insbesondere Tarif, Preis, Umsatzsteuer, Abrechnungsintervall, Laufzeit und gegebenenfalls Aktionsbedingungen angezeigt. Der Kunde kann seine Angaben vor dem Absenden prüfen und berichtigen. Durch Betätigung der abschließenden, eindeutig als kostenpflichtig bezeichneten Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme oder Freischaltung der bestellten kostenpflichtigen Leistung zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
3.3 Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe erfolgen. Vertragspartner für die Software bleibt die PQ Products GmbH. Die bei Vertragsschluss geltenden AGB und Bestelldaten werden dem Kunden in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Eine dauerhafte Abrufbarkeit sämtlicher Vertragsunterlagen im Benutzerkonto ist nicht vereinbart; der Kunde sollte diese Unterlagen selbst speichern.
4. Kostenloser Tarif und Nutzungskontingente
4.1 Der Free-Tarif umfasst 60 Sendungen je Kalendermonat und einen Benutzer. Er ist nicht auf eine feste Testdauer beschränkt und wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um.
4.2 Eine Sendung im Sinne des Kontingents ist ein einzelnes Paket, für das Versanddaten erfolgreich erzeugt werden. Mehrere Pakete aus einer Bestellung zählen jeweils einzeln; mehrere zu einem Paket zusammengefasste Bestellungen zählen als eine Sendung. Maßgeblich ist die Erstellung der Versanddaten, nicht die spätere Übergabe an den Versanddienstleister.
4.3 Bei kostenpflichtigen Tarifen gilt das vereinbarte Kontingent je Nutzungsmonat. Der erste Nutzungsmonat beginnt mit dem im Bestellprozess angegebenen Leistungsbeginn; weitere Nutzungsmonate schließen daran an. Auch bei jährlicher Vorauszahlung wird das Kontingent monatlich bereitgestellt. Nicht verbrauchte Einheiten werden nicht in den nächsten Nutzungsmonat übertragen. Im Free-Tarif richtet sich der Kalendermonat technisch nach UTC.
4.4 Ist das Kontingent ausgeschöpft, können bis zum Beginn des nächsten Nutzungszeitraums oder bis zu einer vereinbarten Tariferweiterung keine weiteren Versanddaten erzeugt werden. Eine automatische kostenpflichtige Überschreitung findet nicht statt.
5. Preise, Zahlung und Tarifwechsel
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer wird vor der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
5.2 Monatstarife werden monatlich, Jahrestarife für zwölf Monate im Voraus abgerechnet. Ein bei Jahreszahlung angezeigter rechnerischer Monatspreis bedeutet keine monatliche Zahlung. Die Vergütung wird zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
5.3 Einführungsrabatte und andere Aktionen gelten nur zu den vor der Bestellung mitgeteilten Bedingungen. Insbesondere müssen der rabattierte Zeitraum, die Teilnahmevoraussetzungen und der anschließend geltende Preis erkennbar sein. Aus einem Einführungsrabatt folgt kein Anspruch auf eine erneute Rabattierung bei Verlängerung oder Tarifwechsel.
5.4 Ein Tarifwechsel erfordert eine entsprechende Vereinbarung. Zeitpunkt, neuer Preis, neues Kontingent und etwaige anteilige Abrechnung werden vor der verbindlichen Bestätigung des Wechsels angezeigt. Eine Preisänderung oder Verringerung vereinbarter Leistungen erfolgt nicht allein durch eine Änderung der öffentlichen Preisseite.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Der kostenlose Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen; die Regelungen zur Datenrückgabe bleiben unberührt.
6.2 Ein kostenpflichtiger Monatstarif läuft zunächst einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Ein Jahrestarif läuft zunächst zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate. Der Kunde kann die Verlängerung durch Kündigung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode verhindern. Eine zusätzliche Kündigungsfrist muss er nicht einhalten.
6.3 Die Kündigung kann über die im Benutzerkonto bereitgestellte Abonnementverwaltung oder in Textform, insbesondere per E-Mail an support@fbmlabel.de, erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Beendigungsdatum in Textform. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Bestätigung.
6.4 Der Anbieter kann einen kostenpflichtigen Tarif mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich kündigen. Bei wirksamer ordentlicher Kündigung bleibt die vereinbarte Leistung bis zum Vertragsende nutzbar. Die bloße Nichtnutzung begründet keinen Erstattungsanspruch.
6.5 Die Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs ist nicht mit der sofortigen Löschung des Benutzerkontos gleichzusetzen. Ein automatischer Übergang in den Free-Tarif wird nicht zugesagt. Die Beendigung des gesamten Kontos kann gesondert verlangt werden. Unberührt bleiben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, gesetzliche Erstattungsansprüche und die besonderen Wechsel- und Beendigungsrechte nach Ziffer 12.
6.6 Für Verträge, die ausschließlich in unternehmerischer Eigenschaft geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
7. Nutzung, Zugangsschutz und Mitwirkung
7.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, auf die vereinbarte Nutzung beschränktes Recht, die Software über das Internet zu verwenden. Die Nutzung für eigene Versandabläufe sowie für berechtigt betreute Händler ist im vereinbarten Tarifumfang zulässig. Eine Weitervermietung von Softwarezugängen ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
7.2 Der Kunde hält seine Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell, schützt seine Zugangsdaten und erteilt nur berechtigten Personen Zugriff. Die vereinbarte Benutzerzahl ist einzuhalten. Bei Anzeichen eines unbefugten Zugriffs informiert er den Anbieter unverzüglich.
7.3 Der Kunde ist für die rechtmäßige Bereitstellung seiner Daten und für seine hinterlegten Artikel-, Karton- und Versandregeln verantwortlich. Vor der Verwendung prüft er die angezeigten Sendungsdaten auf erkennbare Unstimmigkeiten, insbesondere Empfänger, Adresse, Mengen, Maße, Gewicht, Versandprodukt und Trackingzuordnung. Hinweise und Fehlermeldungen sind zu berücksichtigen. Diese Mitwirkungspflichten beseitigen weder die Pflicht des Anbieters zur vertragsgemäßen Leistung noch dessen Haftung nach Ziffer 10.
7.4 Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unberechtigte Zugriffe auf fremde Daten und Eingriffe, die die Sicherheit oder den Betrieb der Software gefährden. Gesetzlich erlaubte Prüfungen und Interoperabilitätsmaßnahmen bleiben unberührt.
7.5 Der Kunde sichert für seinen Geschäftsbetrieb oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderliche Unterlagen rechtzeitig selbst. Die Export-Historie ist kein dauerhaftes Belegarchiv; bereitgestellte Download-Dateien werden regulär nach 30 Tagen entfernt. Die Pflichten des Anbieters zur Datensicherheit sowie zu einem rechtzeitig verlangten Datenexport und Anbieterwechsel bleiben bestehen.
8. Betrieb, Wartung und Support
8.1 Der Anbieter hält die Software während der Vertragsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Eine prozentuale Mindestverfügbarkeit oder bestimmte Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2 Für Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Fehlerbehebung können zeitweilige Einschränkungen erforderlich sein. Der Anbieter begrenzt diese auf das erforderliche Maß und informiert über vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen möglichst im Voraus. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen.
8.3 Support ist über die Supportfunktion der App und support@fbmlabel.de erreichbar. Der Kunde beschreibt Störungen und die zu ihrer Nachstellung erforderlichen Umstände möglichst konkret. Der Anbieter bearbeitet gemeldete Störungen innerhalb angemessener Zeit unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen.
8.4 Verfügbarkeit und Bedingungen eigenständiger Dienste wie Amazon, DHL oder DPD liegen nicht vollständig im Einflussbereich des Anbieters. Änderungen ihrer Schnittstellen oder Dateiformate können Anpassungen erfordern. Daraus folgt kein pauschaler Ausschluss der vertraglichen Leistungspflichten oder der gesetzlichen Rechte des Kunden.
9. Mängelrechte
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Der Kunde zeigt erkannte Mängel unverzüglich an und ermöglicht dem Anbieter eine zumutbare Fehleranalyse und Abhilfe. Rechte auf Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben unter ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen; für Schadensersatz gilt ergänzend Ziffer 10.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO, bleibt unberührt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hier ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die gesetzliche Haftung der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine nach zwingendem Recht bestehende Haftung wird dadurch nicht eingeschränkt.
11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
11.1 Für die Verarbeitung von Account-, Kontakt- und Abrechnungsdaten in eigener Verantwortlichkeit gelten die Informationen der Datenschutzerklärung.
11.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Bestell-, Empfänger- oder Versanddaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor deren Übermittlung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB ersetzen den Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Für auftragsbezogene Datenschutzfragen gehen dessen Regelungen vor.
11.3 Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten verarbeiten und an den Anbieter übermitteln darf. Dies gilt auch, wenn er als Fulfillment-Dienstleister für andere Händler handelt. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben davon unberührt.
11.4 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen der anderen Partei vertraulich. Eine Offenlegung ist nur zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung gegenüber entsprechend verpflichteten Personen oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
12. Datenrückgabe und Anbieterwechsel
12.1 Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingebrachten Daten. Er kann den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst gleicher Dienstart, die Übertragung in seine eigene IT-Infrastruktur oder die Beendigung mit Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in Textform an support@fbmlabel.de verlangen. Für diesen Prozess gilt eine Ankündigungsfrist von einem Monat; ein früherer Beginn kann vereinbart werden. Zwingende weitergehende Rechte nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt.
12.2 Der anschließende Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens unter Angabe der technischen Gründe und eines alternativen Zeitraums mit. Der alternative Übergangszeitraum darf sieben Monate nicht überschreiten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält.
12.3 Der Anbieter unterstützt den Wechsel angemessen, hält während des Übergangs die vertraglichen Funktionen aufrecht und wahrt die Datensicherheit. Er unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden und informiert ihn rechtzeitig über bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistung während des Wechsels. Er stellt die gesetzlich erforderlichen offenen Schnittstellen und die zu ihrer Nutzung erforderlichen Informationen bereit. Die Beteiligten arbeiten nach Treu und Glauben zusammen. Der Kunde benennt erforderliche Ansprechpartner und wirkt an einer sicheren Übertragung mit. Eine identische Funktionsweise einer fremden Software wird nicht zugesagt.
12.4 Exportierbar sind die dem Kunden zuzuordnenden, im Dienst vorhandenen Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich ihrer Metadaten: Unternehmens-, Benutzer-, Vertrags- und Abrechnungsdaten; Artikel-, SKU-, Varianten-, Bundle- und Kartondaten; Versandregeln und kundenspezifische Einstellungen; Bestell-, Empfänger-, Paket-, Versand- und Trackingdaten; Inventar- und Nutzungsdaten, Auswertungen, Supportnachrichten sowie gespeicherte Import- und Exportdateien. Digitale Vermögenswerte des Kunden werden einbezogen, soweit entsprechende Nutzungsrechte bestehen. Der Anbieter stellt vor Vertragsschluss eine online zugängliche, aktuelle Dokumentation der exportierbaren Daten, Datenstrukturen, Formate, einschlägigen Standards und Übertragungswege einschließlich bekannter technischer Beschränkungen zur Verfügung und verweist im Bestellprozess darauf. Daten werden in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt; vorhandene Dateien können zusätzlich in ihrem ursprünglichen Format übergeben werden.
12.5 Nicht exportierbar sind ausschließlich dem internen Betrieb des Anbieters dienende und durch geistige Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse geschützte Informationen: der Quellcode und die internen Algorithmen der Software, interne Betriebs- und Infrastrukturunterlagen sowie interne Sicherheitskonfigurationen und Zugangsschlüssel. Kundenbezogene Betriebs- und Nutzungsdaten werden hiervon nicht erfasst. Diese Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht behindern oder verzögern. Kundendaten werden nicht allein deshalb ausgenommen, weil sie innerhalb der Software gespeichert oder erzeugt wurden.
12.6 Nach erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Dienstvertrag; der Anbieter bestätigt die Beendigung. Bei einem reinen Löschungsverlangen endet er nach Ablauf der Ankündigungsfrist; der Anbieter bestätigt die Beendigung und löscht die betroffenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Nach einem Wechsel bleiben exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte nach Ende des Übergangszeitraums noch 30 Kalendertage abrufbar. Anschließend werden die betroffenen Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ausdrückliche Löschungsweisungen und die Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags werden berücksichtigt. Der Anbieter stimmt den Ablauf mit dem Kunden ab und schützt die für einen laufenden Wechsel erforderlichen Daten vor regulären Löschläufen.
12.7 Für den Wechsel, den hierfür notwendigen Export, die Unterstützung und den nachgelagerten Datenabruf erhebt der Anbieter keine zusätzlichen Entgelte. Auch eine gesonderte Vorfälligkeits- oder vorzeitige Beendigungsentschädigung wird für diesen Prozess nicht erhoben. Die vereinbarte Nutzungsvergütung fällt nur bis zur wirksamen Beendigung an. Im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach werden zeitanteilig erstattet. Der bloße Datenabruf nach Vertragsende führt nicht zu einer neuen Vertragsperiode.
13. Vorübergehende Sperrung
13.1 Eine vorübergehende Einschränkung oder Sperrung ist zulässig, soweit sie zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr, zur Unterbindung einer erheblichen rechtswidrigen Nutzung oder bei erheblichem Zahlungsverzug erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei Zahlungsverzug muss zuvor unter angemessener Fristsetzung und Hinweis auf die drohende Sperrung zur Zahlung aufgefordert worden sein.
13.2 Der Anbieter informiert den Kunden über Grund und Umfang der Maßnahme, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt. Er wählt das mildeste geeignete Mittel und hebt die Sperrung nach Wegfall des Grundes auf. Eine Sperrung führt nicht automatisch zur Löschung der Kundendaten. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Wechselrechte bleiben gewahrt.
14. Änderungen der Software und Vertragsbedingungen
14.1 Der Anbieter darf die Software zur Fehlerbehebung, zur Wahrung der Sicherheit und zur Anpassung an zwingende rechtliche oder technische Anforderungen weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung informiert er rechtzeitig, sofern nicht eine dringende Sicherheits- oder Rechtspflicht sofortiges Handeln erfordert.
14.2 Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen, der vereinbarten Preise oder dieser AGB bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden, soweit nicht unmittelbar eine gesetzliche Regelung eingreift. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung. Einvernehmliche Vertragsänderungen und ordentliche Kündigungen nach Ziffer 6 bleiben möglich.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbares Recht bleibt unberührt.
15.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richtet sich ihre Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung wird nicht vereinbart.